Kirchenvorstandswahlen 21. Oktober 2018

Termin

Kirchenvorstandswahlen am 21. Oktober 2018: „Ich glaub. Ich wähl.“

Schweinfurt.

Ich glaub. Ich wähl.“ Unter diesem Motto finden in den evangelischen Kirchengemeinden in ganz Bayern am 21. Oktober die Kirchenvorstandswahlen statt – eine Woche nach den bayerischen Landtagswahlen. Anders als bei vorhergehenden Wahlen, haben alle Wahlberechtigten in Bayern bereits im September komplette Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen. So haben sie die Möglichkeit, entweder bequem zu Hause zu wählen, oder am Wahltag zur Öffnungszeit des jeweiligen Wahllokals wie gewohnt ihre Stimme abzugeben. Konfirmierte sind bereits ab einem Alter von 14 Jahren wahlberechtigt; alle anderen ab 16. Je nach Größe der Kirchengemeinde sind unterschiedlich viele Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen. Wie viele Namen maximal angekreuzt werden können, steht deutlich auf dem Stimmzettel. Eine Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie meistens im Gemeindebrief, auf der jeweiligen Homepage oder auch als Aushang im Schaukasten der Gemeinde.

Im Dekanat Schweinfurt wird die Kirchengemeinde Schweinfurt-Kreuzkirche Oberndorf die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Der Kirchenvorstand ist eine evangelische Spezialität: In ihm beraten und entscheiden gewählte Gemeindemitglieder gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin auf Augenhöhe. Es geht um die Leitung der Kirchengemeinde - und das ist ein weites Feld. Es geht um Gebäude und Finanzen, Mitverantwortung beim Gottesdienst und dem Angebot der Gemeinde, das Personal, z.B. im Kindergarten, um die Auswahl eines Pfarrers/einer Pfarrerin, und um die geistliche Gesamtverantwortung.

Aus den Kirchenvorständen werden Mitglieder in die Dekanatssynode und in den Dekanatsausschuss delegiert und gewählt. Dort tragen sie Verantwortung auf der nächsthöheren Ebene. Außerdem wählen alle ca. 12.000 Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen in Bayern die Landessynode, das "Parlament" der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Sie ist Teil der Kirchenleitung, verabschiedet Gesetze und wählt den Landesbischof. Mit der Wahl der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher bestimmen die Wahlberechtigten also mit über die Zukunft nicht nur ihrer eigenen Kirchengemeinde, sondern der ganzen Landeskirche. Und da stehen in den nächsten Jahren wichtige zukunftsweisende Entscheidungen an. Deshalb: Informieren Sie sich über Ihre Kandidatinnen und Kandidaten und nehmen Sie an der Wahl teil!

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